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   VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61   

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VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61 (https://dejure.org/1990,35039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.1990 - 3 B 90.61 (https://dejure.org/1990,35039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 1990 - 3 B 90.61 (https://dejure.org/1990,35039)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Erheblichkeit eines Verfahrensfehlers; Neubewertung im Gerichtsverfahren

 
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  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Es liegt mithin ein rechtserheblicher Sachverhaltsirrtum vor, der nicht von der dem Prüfer eingeräumten Beurteilungsermächtigung gedeckt ist (vgl. BVerwGE 70, 143, Ls. 2 und S. 145 f. Buchholz 421.0 Nr. 203 NVwZ 1985, 187 DVBl) 1985, 61; ferner Buchholz 421.0 Nr. 202).

    Geht der Prüfer bei seiner Bewertung von einem unzutreffenden Sachverhalt aus, so liegt ein rechtserheblicher Mangel vor, der grundsätzlich zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen muß, da der Prüfling ein Recht darauf besitzt, daß die getroffene Prüfungsentscheidung in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen ist (vgl. Seebass, NVwZ 1985, 521/525, FN 51 m.w.N.; BVerwGE 70, 143/148).

    Die Notwendigkeit, daß sich Prüfungsentscheidungen in einem fehlerfreien Verfahren vollziehen müssen, ergibt sich daraus, daß sich am Entscheidungsergebnis allein die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit regelmäßig nicht feststellen läßt (BVerwGE 70, 143/148; Seebass, a.a.O., S. 525).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage wiederholt betont, daß ein entsprechender Rechtsgrundsatz des Landesrechts mit dem Bundesrecht vereinbar wäre; insbesondere verlange das Rechtsstaatsprinzip nicht die Aufhebung einer zwar fehlerhaft zustandegekommenen, im Ergebnis aber richtigen Prüfungsentscheidung (BVerwGE 70, 143/147; Buchholz 421.0 Nr. 202).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß ein dem Prüfer unterlaufener Sachverhaltsirrtum zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen muß, kommt jedoch dann in Betracht, wenn sich der Fehler nicht auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1988, 433/434).

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß dieser Rechtsgrundsatz in Art. 46 BayVwVfG niedergelegt ist, der bestimmt, daß die Aufhebung eines (nicht nichtigen) Verwaltungsakts nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Verfahrensvorschriften zustandegekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (zur Anwendbarkeit des § 46 VwVfG und entsprechender landesgesetzlicher Bestimmungen siehe BVerwG, NVwZ 1988, 433/434; ablehnend: Hill, Das fehlerhafte Verfahren und seine Folgen im Verwaltungsrecht, S. 179 f.).

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, daß in den Fällen, in denen eine schriftliche Prüfungsleistung erneut zu bewerten ist, diese Bewertung grundsätzlich durch die gleichen Prüfer vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, BayVBl 1983, 87 Ls. 3 Buchholz 421.0 Nr. 161 = DVBl 1983, 90; BayVGH, BayVBl 1982, 1985 und BayVBl 1978, 214).

    Ohne objektive Anhaltspunkte könne nicht unterstellt werden, der Prüfer sei nicht willens und nicht fähig, sich bei der erneuten Bewertung von seinem früheren Votum zu lösen (BVerwG, BayVBl 1983, 87/88).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Zum materiellen Recht in diesem Sinn ist sowohl das Verwaltungsverfahrensrecht als auch das materielle Recht im engeren Sinn zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 8 C 87.88; Urteil vom 29.09.1982 8 C 138.81).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Zum materiellen Recht in diesem Sinn ist sowohl das Verwaltungsverfahrensrecht als auch das materielle Recht im engeren Sinn zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 8 C 87.88; Urteil vom 29.09.1982 8 C 138.81).
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Welcher Zeitpunkt im Einzelfall maßgebend ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus § 113 VwGO, sondern aus dem materiellen Recht (BVerwG, Beschluß vom 21.12.1989 7 B 21.89; Urteil vom 27.04.1990 8 C 87, 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88

    Neubewertung einer Prüfungsarbeit und Prüferwechsel bei sachfremden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Der Grundsatz (formal) gleicher Prüfungschancen verlangt, daß aufgetretene Bewertungsfehler in formaler gleicher Art und Weise beseitigt werden (BVerwG, DVBl 1988, 1124/1126).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 9 S 1039/89

    Prüfung; Tatsachenirrtum des Prüfers - Neubewertung durch den bisherigen Prüfer -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Durch die bereits im gerichtlichen Verfahren vorgenommene neue Bewertung, die wie dargelegt weder in formeller noch in materieller Sicht zu beanstanden ist, ist der Klageanspruch im wesentlichen bereits erfüllt (ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, DVBl. 1989, 1202/1203).
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